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11. bis 18. März 2024, Eintragungsverfahren Volksbegehren: "BIST DU GESCHEIT", "CO2-Steuer abschaffen", "Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren", "Energieabgaben streichen - Volksbegehren", ...

11. bis 18. März 2024, Eintragungsverfahren Volksbegehren: "BIST DU GESCHEIT", "CO2-Steuer abschaffen", "Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren", "Energieabgaben streichen - Volksbegehren", ...

11. bis 18. März 2024, Eintragungsverfahren Volksbegehren:

  • BIST DU GESCHEIT
  • CO2-Steuer abschaffen
  • Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
  • Energieabgaben streichen - Volksbegehren
  • Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
  • Essen nicht wegwerfen!
  • Frieden durch Neutralität
  • Glyphosat verbieten!
  • Kein Elektroauto-Zwang
  • Kein NATO-Beitritt
  • Nein zu Atomkraft-Greenwahing
  • Neutralität Österreichs stärken
  • Parteiförderungen abschaffen
  • Tägliche Turnstunde

 

In der Gemeinde Ebersdorf können Eintragungen während der nachstehend angeführten Tage und Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 11. März 2024, von 8 bis 16 Uhr,
Dienstag, 12. März 2024, von 8 bis 16 Uhr,
Mittwoch, 13. März 2024, von 8 bis 16 Uhr,
Donnerstag, 14. März 2024, von 8 bis 20 Uhr,
Freitag, 15. März 2024, von 8 bis 16 Uhr,
Montag, 18. März 2024, von 8 bis 16 Uhr

Bitte beachten:

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

 

Weitere Inforamtionen:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/buergerbeteiligung___direkte_demokratie/2/Seite.320475.html

 

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2. Platz für Ebersdorf - Einwohnerentwicklung Bezirk Hartberg-Fürstenfeld 2023 - 2024

2. Platz für Ebersdorf - Einwohnerentwicklung Bezirk Hartberg-Fürstenfeld 2023 - 2024

Die Einwohnerzahl in der Gemeinde Ebersdorf ist von 2023 auf 2024 um 22 Personen bzw. 1,72 % gestiegen.

Damit belegt Ebersdorf im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld den 2. Rang unter den 36 Gemeinden.

 

Insgsamt ist im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld die Einwohnerzahl um 73 Personen auf 91.142 zurückgegangen.

 

 

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150 Gäste beim 1. Ebersdorfer Frühstück des Seniorenbundes / Graue Panther Ebersdorf

150 Gäste beim 1. Ebersdorfer Frühstück des Seniorenbundes / Graue Panther Ebersdorf

Vollkommen ausgebucht war der Kultursaal Ebersdorf am 2. März 2024 beim 1. Ebersdorfer Frühstück des Seniorenbundes / Graue Panther Ebersdorf. 

150 Besucherinnen aus dem ganzen Bezirk Hartberg waren gekommen, um gemeinsam einen unterhaltsamen und entspannten Vormittag zu verbringen.

Als Ehrengäste waren LAbg Mag. Lukas Schnitzer, Bgm. Dietmar Lang, Vize-Bgm. Maria Kröpfl, Bezirksobmann Florian Kohlhauser und Bezirksobmann-Stellvertr. Bgm a.D. Franz Winkler gekommen. 

 

Landesobm.-Stellvertr. Univ.-Prof. Dr.theol. Leopold Neuhold gestaltete einen informativen und sehr humorvollen Vortrag zum Thema „Älter werden in den Herausforderungen der heutigen Gesellschaft“. 
 
Beim Schätzspiel galt es zu erraten, wie viele Kaffeebohnen sich in einem 1 Liter Gefäß befinden: Die Auflösung, dass es 2500 Bohnen waren hat viele überrascht. 

Musikalisch begleitet wurde die Veranstaltung von Julian Goger am Klavier

 

Die Veranstaltung fand großen Anklang bei allen Gästen - Wiederholung 2025 garantiert!

 

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Gemeindekassier Wolfgang Höfler feierte seinen 50. Geburtstag

Gemeindekassier Wolfgang Höfler feierte seinen 50. Geburtstag

Wolfgang Höfler feierte am 28. Feber 2024 seinen 50. Geburtstag. 

Die Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Ebersdorf gratulierten sehr herzlich. Er wurde an seinem Geburtstag in den frühen Morgenstunden mit einem Transparent überrascht und zum Frühstück eingeladen.

 

Wolfgang Höfler ist seit 2010 Gemeinderat und seit 2023 Gemeindekassier. 

Er ist mit Renate verheiratet. Die beiden haben zwei Söhne.

Er ist selbständiger Tischlermeister.

 

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Spatenstich Tageszentrum Ebersdorf für ältere Menschen 20.2.2024

v.l.n.r.: Bauleiter Ing. Thomas Bösenhofer, Bauleiter Ing. Stefan Müller, DI Markus Schirnhofer TDC ZT Depisch, GF der Fa. Granit Ing. Günther Lederhaas, Bgm. a.D. Gerald Maier, Bgm. Dietmar Lang, Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl, LAbg. Mag. Lukas Schnitzer, Obmann Pflegeverband Bgm. Herbert Spirk, Bgm. Thomas Teubl, Bgm Hermann Grassl

Die Errichtung des Tageszentrums ist der zweite Bauabschnitt des „Generationenprojektes Ebersdorf“. 
Auf dem Areal wurde im Sommer 2023 mit dem Bau einer Kinderkrippe begonnen. Diese wird im September 2024 in Betrieb genommen.

In weiterer Folge ist auf diesem Areal auch die Errichtung eines Neubaues des Kindergarten Ebersdorf geplant.

Am 20.2.2024 fand der Spatenstich für den Neubau des Tageszentrums für ältere Menschen in  Ebersdorf statt. Bgm. Dietmar Lang konnte zahlreiche Ehrengäste begrüßen:

  • Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl
  • Bgm Hermann Grassl, Hartl und Bgm. Thomas Teubl, Kaindorf
  • Mag. Lukas Schnitzer
  • Team Pflegeverband Hartberg-Fürstenfeld 
    • Obmann Bgm. Herbert Spirk
    • HL Johann Fuchs
    • PDL Alexandra Peinsipp und PDL Isabella Lechner
    • HR DI Karl Amtmann
  • DI Markus Schirnhofer TDC ZT Depisch, Bauaufsicht
  • Granit Holding Graz und Bauunternehmung Singer & Co Hartberg: GF Ing. Günther Lederhaas, Bauleiter Ing. Thomas Bösenhofer, Bauleiter Ing. Stefan Müller und mehrere Mitarbeiter, Fa. Singer 
  • Bgm a.D. Gerald Maier und GemeinderätInnen und MitarbeiterInnen der Gemeinde Ebersdorf 
  • Wolfgang Hörzer als Vertreter der Trachtenkapelle Ebersdorf (Vermögensverwaltung KG, Miteigentümer Grundstück)
  • Vertreter der Presse

Im Zuge seiner Eröffnungsrede erläuterte Bgm Lang:
Bereits seit 2020 wurden intensive Planungsarbeiten für die Errichtung eines Tageszentrums für ältere Menschen in Ebersdorf durchgeführt. Durch Corona und die enorme Erhöhung der Baukosten musste der Baubeginn wiederholt verschoben werden. 
Nunmehr hat der Gemeinderat Ebersdorf in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die Baufreigabe für die Errichtung des Tageszentrums beschlossen.  
Errichtet wird ein eingruppiges Tageszentrum mit einer Nutzfläche von ca. 200 m2 nach den Qualitätskriterien des Landes Steiermark. 
Es können bis zu 12 Tagesgäste betreut werden.
Die Führung des Tageszentrums wird vom Pflegeverband Hartberg-Fürstenfeld  übernommen werden. Der Pflegeverband betreibt bereits bisher sechs Tageszentren (Hartberg, Fürstenfeld, Pöllau, Vorau, Grafendorf, St. Magdalena a.L.).

Das Land Steiermark unterstützt das Projekt mit einer Förderung im Rahmen der zwei Calls  „LE 2014-2020 ELER - Soziale Angelegenheiten STEIERMARK“. 

Planung:        KREINERarchitektur ZT GmbH, Gröbming
Bauaufsicht:  TDC ZT GmbH Depisch, Fürstenfeld-Hartberg
Baumeister:   Singer & Co Baugesellschaft mbH, Hartberg

Alle Bauaufträge konnten nach öffentlichen Ausschreibungen an heimische bzw. regionale Firmen vergeben werden.

Bgm. Lang bedankte sich bei 

  • seinem Vorgänger Bgm.a.D. Gerald Maier
  • Architekt DI Gerhard Kreiner
  • dem Team des Sozialhilfeverbandes Hartberg-Fürstenfeld, jetzt Pflegeverbandes für die Entwicklung des Projektes, sowie 
  • dem Land Steiermark für die Zusage der finanziellen Unterstützung.

Er freut sich, dass mit dem Tageszentrum Ebersdorf in Kürze, neben dem Pflegekompetenzzentrum in Kaindorf, eine weitere wichtige Einrichtung für die Betreuung und Pflege der älteren BewohnerInnen in der Ökoregion, insbesondere in der Gemeinde Ebersdorf, zur Verfügung stehen wird.
Damit können speziell auch die pflegenden Angehörigen unterstützt und entlastet werden.
Bgm Lang hofft auf einen raschen und vor allem unfallfreien Bau des neuen Gebäudes.  

Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl betonte in seiner Rede die Wichtigkeit von Tageszentren für die ältere Generation, um in Würde altern zu können. Die Betreuung im Tageszentrum unterstützt den Wunsch von vielen Senioren, um so lange wie möglich zu Hause im gewohnten Umfeld wohnen zu können.

 

Projekt-Kurzbeschreibung

Projekt:             Errichtung eines Tageszentrums zur Deckung des Betreuungsbedarfs älterer Menschen. 
                         Anschaffung eines behindertengerechten Kleinbusses zum Transport der Tagesgäste ins Tageszentrum.

Region:            Gemeinden Ebersdorf, Kaindorf, Hartl und die Nachbargemeinden

Projektträger: Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

Ausgangssituation:

Als unmittelbares Einzugsgebiet für das Tageszentrum in Ebersdorf ergibt sich der Bereich der Ökoregion Kaindorf (Gemeinden Kaindorf, Hartl und Ebersdorf) sowie der Nachbargemeinden. In dieser Region (Ökoregion, Saifental, Feistritztal) gibt es bisher kein Tageszentrum für ältere Menschen. Der Bedarf ist jedoch sehr groß, da sich das nächstgelegene Tageszentrum in Hartberg befindet und dieses zumeist voll ausgelastet ist. 
In diesem Bereich wohnen derzeit über 10.000 Menschen.
Lt. Statistik Austria sind derzeit im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld ca. 19,3 % der Bevölkerung 65 Jahre und älter. 2035 werden dies schon ca. 27 % sein. 
Dies bedeutet, dass in unserer Region schon jetzt ca. 2.000 Menschen der Altersgruppe 65+ wohnen. 
Mit Errichtung dieser Tagesbetreuungsstätte wird somit auch ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen für die Bevölkerung unserer ländlichen Region geschaffen.

Ziele und Zielgruppen:

  • Betreuungs- und pflegebedürftigen älteren Menschen zu befähigen, so lange wie möglich, im gewohnten und familiären Umfeld bleiben zu können.
  • Entlastung von „pflegenden" Angehörigen. 
  • Entlastung des kostenintensiven stationären Pflegebereiches durch die kostengünstigere Betreuungsform der Tagesbetreuung; 
  • Die ganzheitliche Betreuung für Körper, Geist und Seele unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten sowie das Wohlfühlen jedes einzelnen Tagesgastes.
  • Die Zielgruppe sind Menschen deren Pflegebedarf mindestens der Pflegestufe 1 entspricht. 
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Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. neue Leiterin des inneren Dienstes des Gemeindeamtes Ebersdorf

Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. neue Leiterin des inneren Dienstes des Gemeindeamtes Ebersdorf

Seit 1. Februar 2024 verstärkt Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. als Leiterin des inneren Dienstes das Team des Gemeindeamtes Ebersdorf. Sie wird in weiterer Folge die Nachfolge von Bgm.a.D. Gerald Maier als Amtsleiterin antreten.

Maša ist 36 Jahre alt, verheiratet, hat eine vierjährige Tochter und wohnt in Fürstenfeld.

Maša ist Juristin, hat das rechtswissenschaftliche Studium in Belgrad, das Masterstudium in Wien und das Nostrifizierungsstudium in Graz absolviert. Zuletzt hat sie als Rechtsanwaltsanwärterin in der Rechtsanwaltskanzlei Lang und Schulze-Bauer in Fürstenfeld gearbeitet.

Herzlich willkommen im Team der Gemeinde Ebersdorf!

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Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages

 

Ggst: Lt. Verteiler, Kompostieranlage, Peheim Stefan, KG 64154 Wagenbach, Genehmigungsverfahren, Anpassung an den Stand der Technik Antrag vom 14.08.2023, Auflage

 

 

In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 66/2023: 

Die planergy GmbH, 8042 Graz, Savenauweg beantragt im Namen und Auftrag von Herrn Stefan Peheim, 8273 Ebersdorf, Wagenbach 16 die Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung für die Anpassung an den Stand der Technik der Kompostieranlage mit einer Gesamtübernahmemenge von 3.500 t/a am Standort Gst.Nr. 180/3, 182/1, 183/1, KG 64154 Wagenbach. 

Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs. 3 Z 3 und 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln. 

Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im vereinfachten Verfahren: 
- der/die Antragsteller:in 
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll 
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben 
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen 

Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen. 

Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen-Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4-Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222, zur Einsicht auf. 

Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182). 

Die Auflagefrist beginnt mit 11.01.2024 für die Dauer von 4 Wochen. 

Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, i.d.g.F. 

Für den Landeshauptmann 
Die Abteilungsleiterin-Stellvertreterin i.V. 
Sabine Semmelrock 

 

Kundmachung Kompostieranlage Peheim Stefan Wagenbach

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Winterdienst für Gehsteige

Winterdienst für Gehsteige

Die Gemeinde hat bereits 2017 einen kleinen Traktor angekauft, um den Winterdienst bei den Gehsteigen in den Ortsgebieten Ebersdorf und in Ebersdorfberg durchführen zu können.

Mit dem angekauften Gerät wird der Streudienst und auch die Schneeräumung gleichzeitig erledigt. Die Gemeinde bietet damit eine Unterstützung beim Winterdienst für die Gehsteig-Anrainer an. Die Gemeinde wird bemüht sein – soweit arbeitstechnisch möglich - während der Zeit von 6 bis 22 Uhr die Gehsteige von Schnee zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen.

Die Pflichten der Anrainer gemäß § 93 (siehe Kasten) werden damit nicht außer Kraft gesetzt. Die Letztverantwortung bleibt weiterhin bei den Eigentümern der Liegenschaften.

 

§ 93 StVO 1960 Pflichten der Anrainer (Auszug)

(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.

(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.

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KulturABO Ebersdorf 2024

KulturABO Ebersdorf 2024
Liebes Publikum!
Das Ebersdorfer KulturABO 2024 ist da!  Kommen und staunen Sie! 
Gönnen Sie sich und Ihren Lieben um nur € 60,-- vier Veranstaltungen mit Preis- und Servicevorteilen und sichern Sie sich schon jetzt vergnügliche Stunden im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf. 
 

LINK zu: 

 
IHRE PERSÖNLICHEN ABO-VORTEILE:
✿ Reservierte Plätze
✿ Ein Getränk gratis - 
bei jeder Veranstaltung
✿ Noch ein Vorteil: Ihre ABOkarte ist auf 
andere Personen übertragbar!!
 
IHR PREISVORTEIL 
gegenüber dem Einzelkartenkauf im Vorverkauf: 

✿ Sparen Sie 10 % mit der SingleABOkarte!

✿ Sparen Sie 15 % mit der PartnerABOkarte!
✿ Sparen Sie 40 % mit der JugendABOkarte!
 
Single ABO (ein Erwachsener)      € 60,-
PartnerABO (zwei Erwachsene)    € 114,-
JugendABOkarte (11-18 Jahre)     € 40,--
 
Sie erhalten Ihre ABOkarten im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf gegen Barzahlung oder Überweisung auf das Konto IBAN: AT55 3840 3000 0701 6553 bei der RAIBA Region Hartberg. Wir schicken Ihnen das ABO auch gerne per Post zu. 
 

ABO-Bestell-Hotline: Tel.: 03333/2341 oder E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Bgm. Dietmar Lang
und das Team des Kulturreferats

 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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