Staatsbürgerschaft
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaftsnachweis
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.
- Für Personen die in den Gemeinden Ebersdorf, Großhart und Sebersdor den Hauptwohnsitz haben, ist der Staatsbürgerschaftsverband Ebersdorf (Gemeindeamt Ebersdorf) für die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises zuständig.
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bestätigung der Meldung des Kindes
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
Wenn das Kind ehelich geboren wurde und die Ehe aufrecht ist: zusätzlich
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweis jenes Elternteiles, der die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
Wenn das Kind ehelich geboren wurde und Ehe nicht mehr aufrecht ist:zusätzlich
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Antragstellerin/des Antragstellers (Inhaberin/Inhaber des Sorgerechtes)
- Wenn vorhanden: Scheidungsurkunde (wegen Bestätigung des Sorgerechtes)
- Wenn vorhanden: Sterbeurkunde
Wenn das Kind unehelich geboren wurde:zusätzlich
- Geburtsurkunde der Mutter
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis von einer anderen Person als den Eltern oder den Großeltern des Kindes beantragt, wird eine von den gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern erteilte Vollmacht benötigt.
Die Staatsbürgerschaftsbehörden können die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vorab bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Bundesgebühren: 28,60 Euro (= 14,30 Euro Eingabe + 14,30 Euro Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Landesabgaben Steiermark: xx,xx Euro
- Bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes: gebührenfrei
Die für Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises zu entrichtenden Gebühren und Abgaben sind in Bar zu entrichten.