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Gebühren/Abgaben 2023

GEMEINDEWASSERLEITUNG

ANSCHLUSSGEBÜHR              

€  4073,46  incl. 10 % Mwst

Der Anschlusswerber hat die Kosten der Herstellung der Grundstücksanschlussleitung zu tragen. Die Grundstücksanschlussleitung ist vom Wasserabnehmer auf dessen Kosten zu warten und zu erhalten. Die Kosten für den Wasserzähler und die Anbaugarnitur werden von der Gemeinde getragen.

 

WASSERLEITUNGSVERBRAUCHSGEBÜHR 


JAHRESGRUNDGEBÜHR

Die Wasserverbrauchsgebühren für 2023 wurden in Höhe des Verbraucherpreisindex um 10,6 % angepasst. Bei Mehrfamilienhaushalten/Mietwohnungen wird die Grundgebühr pro Haushalt bzw. Wohnung vorgeschrieben. 

Wasser-Grundgebühr: Die Jahresgrundgebühr ist nach dem Wasserverbrauch gestaffelt.

 

Stufe 1.  Jahreswasserverbrauch         000   -     150 m³          €  113,84     incl.10 % Mwst.

Stufe 2.  Jahreswasserverbrauch          151  -     300 m³          €  159,24     incl.10 % Mwst.

Stufe 3.  Jahreswasserverbrauch          301  -     450 m³          €  212,36     incl.10 % Mwst.

Stufe 4.  Jahreswasserverbrauch          451  -     600 m³          €  229,33     incl.10 % Mwst.

Stufe 5.  Jahreswasserverbrauch          601 -   1.000 m³          €  288,42     incl.10 % Mwst.

Stufe 6.  Jahreswasserverbrauch       1.001  -  1.500 m³          €  594,57     incl.10 % Mwst.

Stufe 7.  Jahreswasserverbrauch       1.501  -  2.000 m³          €  679,54     incl.10 % Mwst.

Jedes Quartal wird 25 % der Wasser-Grundgebühr der Stufe 1 vorgeschrieben. 

Die Endabrechnung der Wasser-Grundgebühr erfolgt mit dem 4. Quartal des jeweiligen Jahres. War der Jahresverbrauch höher als 150 m³, erfolgt gesondert die Vorschreibung der Differenz von Stufe 1 auf die jeweilige Stufe (siehe oben). 

 

WASSERVERBRAUCHSGEBÜHR

beträgt € 1,28 pro m³ inkl. Mwst. 

Die Akontozahlung der Quartale 1, 2 und 3 errechnet sich aus dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Die Endabrechnung erfolgt jeweils im 4. Quartal des Jahres. Im September/Oktober werden die Wasserzähler abgelesen. Mit diesen Daten wird die Endabrechnung erstellt. 

 

WASSERZÄHLERMIETE

€ 1,28 incl. 10 % Mwst. pro Monat. Pro Quartal € 3,84

Die Wasserzählermiete wird auf 4 Quartalsvorschreibung aufgeteilt. 

Die Wasserzähler der Gemeinde unterliegen der Eichpflicht und müssen deshalb alle 5 Jahre getauscht werden. Diesbezüglich werden alle Hauseigentümer gebeten für eine freie Zugänglichkeit zu den Wasserzählern zu sorgen.

 

ABWASSERENTSORGUNG

ANSCHLUSSGEBÜHR  

€ 18,28 inkl. 10 % Mwst / pro m² Berechnungsfläche

Als Berechnungsfläche gelten 50 % der Kellerfläche, 100 % der Erdgeschoß und Obergeschosse sowie 50 % der Dachgeschoßfläche (wenn DG ausgebaut ist). Ab der Hauptleitung ist der Anschluss vom Bauwerber zu errichten.

 

Kanalbenützungsgebühr

Die Abwasserentsorgungsgebühren für 2023 wurden um 10,6% angepasst. 

 

Kanalbenützungsgebühr nach Wasserverbrauch:

Die Kanalbenützungsgebühr beträgt € 3,49 pro m³ lt. Wasserzähler. Die Akontozahlung der Quartale 1, 2 und 3 errechnet sich aus dem Wasserverbrauch des Vorjahres. Die Endabrechnung erfolgt jeweils im 4. Quartal des Jahres. Im September/Oktober werden die Wasserzähler abgelesen. Mit diesen Daten wird die Endabrechnung erstellt. 

 

Kanalbenützungsgebühr pro Person:

Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Person (Hauptwohnsitz u. Nebenwohnsitz) pro Jahr € 140,34 inkl. 10% Mwst. Der Betrag wird in vier gleichen Teilbeträgen (á € 35,85 inkl. 10% Mwst.) vorgeschrieben. 

 

Kanalbenützungsgebühr - Mindestvorschreibung pro Jahr/pro Haushalt:

€ 140,34 inkl. 10% Mwst. 

 

BAUABGABE

€ 11,40 pro m².  Berechnungsfläche siehe Kanalanschluss.
25 % der Abgabe kann auf Antrag des Bauwerbers als Baukostenzuschuss refundiert werden.

 

MÜLLABFUHRGEBÜHR

JAHRESGRUNDGEBÜHR incl.10 % Mwst.

Die Müllgebühren wurden für 2023 in Höhe des Verbraucherpreisindex um 10,6 % angepasst. 

                                           120l Mt.          240l Mt.          770l Mt.          1100l Mt.

1 Personenhaushalt           €   89,71        € 146,37         € 760,16         € 1071,78

2 Personenhaushalt           € 122,76        € 179,42         € 793,21         € 1104,83

3 Personenhaushalt           € 174,70        € 250,24         € 826,26         € 1137,88

4 Personenhaushalt           € 207,75        € 283,29         € 859,31         € 1170,93

5 Personenhaushalt           € 259,68        € 354,11         € 892,37         € 1203,98

6 Personenhaushalt           € 292,73        € 387,16         € 925,42         € 1237,04

7 Personenhaushalt           € 344,67        € 457,99         € 958,57         € 1270,09

Die Vorschreibung der Müllabfuhrgebühr erfolgt in vier Quartalsvorschreibungen und setzt sich zusammen durch Personenanzahl EGW und Abfallbehälter. 

 

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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