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Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. neue Leiterin des inneren Dienstes des Gemeindeamtes Ebersdorf

Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. neue Leiterin des inneren Dienstes des Gemeindeamtes Ebersdorf

Seit 1. Februar 2024 verstärkt Mag. Maša Schulze-Bauer LL.M. als Leiterin des inneren Dienstes das Team des Gemeindeamtes Ebersdorf. Sie wird in weiterer Folge die Nachfolge von Bgm.a.D. Gerald Maier als Amtsleiterin antreten.

Maša ist 36 Jahre alt, verheiratet, hat eine vierjährige Tochter und wohnt in Fürstenfeld.

Maša ist Juristin, hat das rechtswissenschaftliche Studium in Belgrad, das Masterstudium in Wien und das Nostrifizierungsstudium in Graz absolviert. Zuletzt hat sie als Rechtsanwaltsanwärterin in der Rechtsanwaltskanzlei Lang und Schulze-Bauer in Fürstenfeld gearbeitet.

Herzlich willkommen im Team der Gemeinde Ebersdorf!

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Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages

 

Ggst: Lt. Verteiler, Kompostieranlage, Peheim Stefan, KG 64154 Wagenbach, Genehmigungsverfahren, Anpassung an den Stand der Technik Antrag vom 14.08.2023, Auflage

 

 

In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 66/2023: 

Die planergy GmbH, 8042 Graz, Savenauweg beantragt im Namen und Auftrag von Herrn Stefan Peheim, 8273 Ebersdorf, Wagenbach 16 die Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung für die Anpassung an den Stand der Technik der Kompostieranlage mit einer Gesamtübernahmemenge von 3.500 t/a am Standort Gst.Nr. 180/3, 182/1, 183/1, KG 64154 Wagenbach. 

Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs. 3 Z 3 und 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln. 

Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im vereinfachten Verfahren: 
- der/die Antragsteller:in 
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll 
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben 
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen 

Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen. 

Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen-Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4-Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222, zur Einsicht auf. 

Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182). 

Die Auflagefrist beginnt mit 11.01.2024 für die Dauer von 4 Wochen. 

Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, i.d.g.F. 

Für den Landeshauptmann 
Die Abteilungsleiterin-Stellvertreterin i.V. 
Sabine Semmelrock 

 

Kundmachung Kompostieranlage Peheim Stefan Wagenbach

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Winterdienst für Gehsteige

Winterdienst für Gehsteige

Die Gemeinde hat bereits 2017 einen kleinen Traktor angekauft, um den Winterdienst bei den Gehsteigen in den Ortsgebieten Ebersdorf und in Ebersdorfberg durchführen zu können.

Mit dem angekauften Gerät wird der Streudienst und auch die Schneeräumung gleichzeitig erledigt. Die Gemeinde bietet damit eine Unterstützung beim Winterdienst für die Gehsteig-Anrainer an. Die Gemeinde wird bemüht sein – soweit arbeitstechnisch möglich - während der Zeit von 6 bis 22 Uhr die Gehsteige von Schnee zu säubern, sowie bei Schnee und Glatteis zu streuen.

Die Pflichten der Anrainer gemäß § 93 (siehe Kasten) werden damit nicht außer Kraft gesetzt. Die Letztverantwortung bleibt weiterhin bei den Eigentümern der Liegenschaften.

 

§ 93 StVO 1960 Pflichten der Anrainer (Auszug)

(1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind.

(2) Die in Abs. 1 genannten Personen haben ferner dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten entfernt werden.

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KulturABO Ebersdorf 2024

KulturABO Ebersdorf 2024
Liebes Publikum!
Das Ebersdorfer KulturABO 2024 ist da!  Kommen und staunen Sie! 
Gönnen Sie sich und Ihren Lieben um nur € 60,-- vier Veranstaltungen mit Preis- und Servicevorteilen und sichern Sie sich schon jetzt vergnügliche Stunden im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf. 
 

LINK zu: 

 
IHRE PERSÖNLICHEN ABO-VORTEILE:
✿ Reservierte Plätze
✿ Ein Getränk gratis - 
bei jeder Veranstaltung
✿ Noch ein Vorteil: Ihre ABOkarte ist auf 
andere Personen übertragbar!!
 
IHR PREISVORTEIL 
gegenüber dem Einzelkartenkauf im Vorverkauf: 

✿ Sparen Sie 10 % mit der SingleABOkarte!

✿ Sparen Sie 15 % mit der PartnerABOkarte!
✿ Sparen Sie 40 % mit der JugendABOkarte!
 
Single ABO (ein Erwachsener)      € 60,-
PartnerABO (zwei Erwachsene)    € 114,-
JugendABOkarte (11-18 Jahre)     € 40,--
 
Sie erhalten Ihre ABOkarten im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf gegen Barzahlung oder Überweisung auf das Konto IBAN: AT55 3840 3000 0701 6553 bei der RAIBA Region Hartberg. Wir schicken Ihnen das ABO auch gerne per Post zu. 
 

ABO-Bestell-Hotline: Tel.: 03333/2341 oder E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Bgm. Dietmar Lang
und das Team des Kulturreferats

 

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Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. 

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung) für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

 

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich € 125,--. Vom Angehörigenbonus wird kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen. Er ist steuerfrei, unpfändbar und wird zB nicht auf die Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung angerechnet. Er wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt und gebührt pro zu pflegender Person nur einmal. Auch wenn Sie mehrere Personen gleichzeitig pflegen, können Sie den Bonus nur einmal erhalten.

Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.

Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier: Antragsformular. Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung finden Sie hier: Informationen zum Angehörigenbonus

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29.11.2023 - Infoabend „Vergesslichkeit - oder doch schon mehr?“

29.11.2023 -  Infoabend „Vergesslichkeit - oder doch schon mehr?“

Ist das eine Frage, die auch Sie beschäftigt? Egal ob Sie einfach Interesse am Thema haben, An- oder Zugehöriger sind oder vielleicht selbst Betroffener: im Rahmen der Infoabende geben wir vielfältige Tipps und vermitteln gut verständlich medizinische Grundkenntnisse. Basierend auf den Erfahrungen unserer Tätigkeit im Demenzbereich geben wir Einblicke in die Bedürfnisse der Betroffenen, erklären das manchmal auffällige Verhalten und sprechen über die Symptome dieser Krankheit. 

Denn Wissen rund um dieses Thema macht es möglich, neue Wege in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz zu gehen und lässt auch neue Bilder dazu entstehen. 

Im Anschluss an den jeweiligen Kurzvortrag stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns auf einen offenen Austausch. 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist auch keine Anmeldung erforderlich. 

 

Termin: Mittwoch, 29.11.2023, um 18:00 Uhr 

Ort: Gemeindeamt Ebersdorf 
8273 Ebersdorf 222 

Wir freuen uns auf Sie!  
Ihr Projektteam „Leben mit Demenz“ 
03332 / 66 0 66 – 15, LebenmitDemenz@sdhf.at 

Link zur Homeopage: Soziale Dienste Hartberg-Fürstenfeld

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Öffentliche Bücherei wird zu Offenem Bücherschrank

Öffentliche Bücherei wird zu Offenem Bücherschrank

Die Öffentliche Bücherei wird verkleinert und in einen Offenen Bücherschrank umgewandelt. 

Nachdem die öffentliche Bücherei im Gemeindeamt immer weniger frequentiert wurde hat der Gemeinderat beschlossen, die Öffentliche Bücherei in einen Offenen Bücherschrank umzuwandeln. 

Ausgewählte Bücher, die bisher im Dachgeschoß gefanden können nunmehr im Foyer des Gemeindeamtes auf unkomplizierte Weise ausgeliehen und wieder zurückgebracht werden. Es ist nicht mehr notwendig einen Büchereiausweis zu beantragen oder die Bücher in Listen einzutragen. 

Das Ausborgen der Bücher aus dem Bücherschrank ist außerdem kostenlos. Es sind weitere Offene Bücherschränke für Erwachsenen- und Kinderbücher in Planung.

Die Räumlichkeiten der bisherigen Bücherei werden umgebaut und werden in Zukunft als Büroräume dienen. Es ist auch ein Besprechungsraum geplant. 

Dieser wird neben dem allgemeinen Gemeindebetrieb auch allen Vereinen ohne Vereinslokal für Besprechungen zur Verfügung stehen. 

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Bild des Monats November 2023

Bild des Monats November 2023

Angelika Grübl

geboren 1949 in Graz; Kindheit und Jugend im Stubenberg am See, Ausbildung zur Lehrerin. Unterrichtete an VS (Hofkirchen) und HS (HSI Pöllau, Fächer: Deutsch, Englisch, Bildnerische Erziehung).

"Aus den vielfältigen und sich stets wandelndern Formen und Bildern des Lebens entsteht der Impuls, zeichnend und malend zu gestalten. Künstlerische Gestaltung = Ausdruck der Liebe zum Lebendigen, zum Dasein"

 

„Over fields and meadows“

Pastellmalerei, gerahmt 30 x 40 cm 

signiert: AG

 

Preis auf Anfrage

Kontakt/Auftragsarbeiten

Angelika Grübl

Tel.: 0664/1620560

  

Malwerkstatt/Kulturreferat

Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

 

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Ausschreibung - Leitung innerer Dienst (m/w/d)

Ausschreibung - Leitung innerer Dienst (m/w/d)
Die Gemeinde Ebersdorf sucht eine Führungskraft (m/w/d) zur Leitung des inneren Dienstes mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (Vollzeit). 
In weiterer Folge ist die Bestellung zur Amtsleitung vorgesehen.
 
AUFGABENBEREICH:
  • Organisatorische Leitung des inneren Dienstes und Führung der Gemeindeverwaltung
  • Bearbeitung von rechtlichen Angelegenheiten
  • Verwaltungstätigkeiten der wirtschaftlichen Gemeinde-Betrieben 
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 
  • Projektmanagement und Personalführung
  • Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen inkl. Protokollführung
  • Ansprechperson für Gemeindeorgane, Bedienstete und Bevölkerung
  • Vertretung des Bürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten
 

ANFORDERUNGSPROFIL:

  • Mindestanforderung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren Schule - vorzugsweise betriebswirtschaftliche Ausbildung 
  • Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung wünschenswert
  • Selbstständige, genaue, und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Kompetenz in der Führung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (Erfahrung von Vorteil)
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, gute Kommunikations- und schriftliche Ausdrucksfähigkeit 
  • Bereitschaft zur fachspezifischen Aus- und Weiterbildung sowie Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen
  • Sehr gute EDV- und MS-Office-Kenntnisse
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft, Führerschein Klasse B

 

DIENSTBEGINN:  

Ehestmöglichen Dienstantritt

 

ANSTELLUNG: 
  • 40 Wochenstunden (Vollzeit)
  • Die Anstellung erfolgt nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbediensteten-gesetz 1962 idgF und unter Berücksichtigung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2004 idgF. 
  • Dienstverhältnis wird vorerst auf 1 Jahr befristet abgeschlossen. In weiterer Folge ist ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen. 
  • Die Bezahlung erfolgt nach dem Entlohnungsschema für Angestellte - Entlohnungsgruppe b. 
  • Eine höhere Entlohnung je nach Qualifikation, Berufserfahrung bzw. Leistung ist möglich.
 

BEWERBUNGEN:

Die Bewerber/innen werden eingeladen, die Bewerbung schriftlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars und Beilage eines handschriftlichen Lebenslaufes, von Schul- und sonstigen Ausbildungs- und Lehrnachweisen, von Dienstzeugnissen und einer Kopie des Führerscheines bis längstens 20. November 2023 an die Gemeinde Ebersdorf zu senden (Post oder E-Mail gde@ebersdorf.gv.at) oder persönlich abzugeben.

Das Bewerbungsformular steht auf unserer Homepage www.ebersdorf.eu zur Verfügung.

Für nähere Informationen stehen wir im Gemeindeamt gerne zur Verfügung. 

Gem. §37ff DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet und nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses vernichtet. Die Vertraulichkeit aller Bewerbungen wird garantiert.

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Für die Gemeinde Ebersdorf:

Bgm Dietmar Lang

 

 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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