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SeniorInnenurlaubsaktion 2025

12. Juni 2025

Auch 2025 wird wieder die Seniorenurlaubsaktion durchgeführt. Hierfür wurde vom Land Steiermark folgender Turnus zur Verfügung gestellt:

5. Turnus: DI 23.09. bis DI 30.09.2025, Mooswirt in Landl

Die Dauer des Aufenthalts beträgt sieben Nächte und ist für berechtigte Seniorinnen und Senioren kostenlos.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 60. Lebensjahres bis spätestens 31. Dezember 2025
  • Österreichische Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in der Steiermark oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates und ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren.
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen (siehe Abschnitt „Einkommensgrenzen“)
  • Selbstständigkeit vor Ort (Pflegestufen 1‒2) oder Betreuung durch eine geeignete Begleitperson (Pflegestufen 3‒4)

Einkommensgrenzen (Netto-Monatseinkommen) Haushalt Grenze
Alleinlebende                     € 1.547,62
Ehepaare/Lebensgem.    € 2.323,07


Als anrechenbares Einkommen gelten:

  • Pensionen, Renten (inkl. Ausgleichszulage, Unfall-, Invaliden- und Erwerbsunfähigkeitspensionen)
  • Unterhaltsleistungen
  • Sozialhilfe oder Bedarfsorientierte Mindestsicherung
  • Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss
  • Pacht- oder Mieteinnahmen
  • Weitere Einkünfte (Art bitte angeben)

Für Ausgedinge: Wenn kein Nachweis, wird der Höchstsatz angenommen
Berechnungsgrundlage ist das Jahresnettoeinkommen. Es wird durch 12 geteilt (inkl. 13. und 14. Gehalt).


Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
1) Pflegegeld
2) Diätzuschüsse
3) Familienbeihilfen u. Kinderabsetzbeträge
4) Ruhegeld für Pflegeeltern
5) Wohnunterstützung

Die Gemeinde Ebersdorf ersucht alle Seniorinnen und Senioren die an der Aktion teilnehmen wollen, sich bis spätestens Freitag, 27. Juni 2025, im Gemeindeamt Ebersdorf anzumelden. 

Antragsformulare liegen im Gemeindeamt Ebersdorf auf.  Bitte Einkommensnachweise mitbringen. Ärztliche Bestätigung bei Pflegegeldbezug. 

Die An- und Abreise wird von der Bezirkshauptmannschaft organisiert und erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Für die Anreise zur Einstiegsstelle oder zu den auf der Strecke liegenden Zustiegsstellen hat der/die Urlaubsteilnehmer/in selbst zu sorgen.

Die Auswahl der Teilnehmer bleibt dem Sozialhilfeverband Hartberg überlassen.

 

Hinweis: Die Getränke sind selbst zu bezahlen.

ACHTUNG: Voraussetzung für die Teilnahme von Selbstzahlern ist, dass noch freie Plätze hinsichtlich der Unterkunft bzw. der Beförderung vorhanden sind.

 


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