Nachmittagsbetreuung Volksschule Ebersdorf
09. September 2017
Im Schuljahr 2017/2018 gibt es in der Volksschule Ebersdorf eine Kindernachmittagsbetreuung.
Die Ziele bestehen darin:
- Die Schulkinder bei der Lern- und Hausaufgabe zu unterstützen.
- Für ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm der Kinder und ein kindgerechtes, gesundes Mittagessen zu sorgen.

Aufnahme und Anmeldung
Die GTS in getrennter Abfolge an der VS Ebersdorf ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist.
Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Voraussetzung ist eine Mindestbetreuungszeit von einem Tag wöchentlich.
Die Teilnahme an der Betreuung ist nach Anmeldung bzw. Kenntnisnahme der Betreuungsvereinbarungen verbindlich. Voraussetzung ist eine Mindestbetreuungszeit von einem Tag wöchentlich.
Öffnungs-und Betreuungszeiten
In Abstimmung mit dem Unterrichtsschluss der Klassen und in Abstimmung mit den Eltern: Grundsätzlich von Montag bis Mittwoch 11.50 –17.00 Uhr.
An sogenannten „Fenstertagen“, an schulautonomen freien Tagen und in den Schulferien erfolgt keine Betreuung.
In der GTS besteht grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
An sogenannten „Fenstertagen“, an schulautonomen freien Tagen und in den Schulferien erfolgt keine Betreuung.
In der GTS besteht grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr.
Beiträge für das Schuljahr 2017/2018
Die Beiträge werden mittels Abbuchungsauftrag um den 5. des laufenden Monats von Ihrem Konto abgebucht.
Der Elternbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (September bis Juni)
Der Elternbeitrag ist für das Schuljahr 10 x zu entrichten (September bis Juni)
Elternbeiträge monatlich:
1 Tag/Woche 27,00 €
2Tage/Woche 54,00€
3Tage/Woche 81,00€
Mittagessen:
Das kindgerechte Mittagessen wird von der Zentralküche Schirnhofer, Kaindorf zubereitet.
3,50 € pro Portion
Kündigung und Kündigungszeit
Die Anmeldung ist bindend für ein ganzes Schuljahr. Ein vorzeitiger Austritt unter dem Schuljahr ist nur mit Ende des 1. Semesters möglich, dafür ist eine schriftliche Abmeldung bis 15. Jänner bei der/dem Leiter/in abzugeben. Ein außerordentlicher Austritt aus pädagogischen oder gesundheitlichen Gründen ist entsprechend zu begründen. Eine Rückverrechnung bei Fernbleiben durch Krankheit oder aus anderen Gründen ist nicht vorgesehen.
Regelmäßiger Besuch
Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung dafür, dass der pädagogische Auftrag an Ihrem Kind erfüllt werden kann.
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