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Jetzt wird gebaut! - Spatenstich für Glasfaser-Ausbau in Ebersdorf

Jetzt wird gebaut! - Spatenstich für Glasfaser-Ausbau in Ebersdorf

Ende Mai fand, unter großem medialen Interesse, der Spatenstich für den Glasfaser-Ausbau der Österreichischen Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (öGIG) in Ebersdorf statt. Mit einem Investitionsvolumen von rund 18 Millionen Euro, davon kommen 6,3 Millionen aus Förderungen der Breitbandmilliarde, werden rund 3.000 Haushalte in Bad Waltersdorf und Ebersdorf mit zukunftsfähiger Glasfaser-Infrastruktur ausgestattet.

Als eine der ersten Gemeinden im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld freuen wir uns, Ebersdorf bald als Glasfaser-Gemeinde präsentieren zu dürfen und von den vielfältigen Vorteilen von zuverlässigen, stabilen und leistungsstarken öFIBER Glasfaser profitieren zu können.  

DAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE: 

Alle Haushalte, die einen öFIBER Glasfaser-Anschluss bestellt haben, werden im Zuge der Hauptarbeiten direkt von der öGIG oder vom beauftragten Bauunternehmen Gebrüder Haider kontaktiert, um einen Termin für die bautechnische Begehung zu vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Grundstück begutachtet und festgestellt, wie die Glasfaser bestmöglich verlegt werden kann. Die ersten Terminvereinbarungen und Begehungen in Ebersdorf starten ab Juli 2023. Die ersten Termine werden von Sebersdorf ausgehend Richtung Ebersdorf starten.

Die weiteren Termine und Bauabschnitte werden demnächst direkt von der öGIG bekanntgegeben.

Danach werden Sie von der öGIG informiert, welche Schritte auf Ihrem Grundstück sowie in Ihrem Haus vorzunehmen sind, um die Installation des Glasfaser-Anschluss abschließen zu können.         
 

BESTELLUNGEN SIND NOCH KURZE ZEIT MÖGLICH

Alle, die sich noch einen Glasfaser-Anschluss in der bevorstehenden Bauphase sichern möchten, haben noch für kurze Zeit die Möglichkeit, einen Glasfaser-Anschluss zum Aktionspreis von € 299 zu erwerben. Jetzt einfach online bestellen unterwww.oefiber.at/bestellung

 

Bei Fragen rund um den Glasfaser-Ausbau steht Ihnen die öGIG werktags von 9 bis 16 Uhr unter der kostenlosen Serviceline 0800 202 700 sowie per E-Mail unter www.oefiber.at/kontakt zur Verfügung.

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Befüllung Wasserbecken (Pools, Schwimmteiche, etc.)

Befüllung Wasserbecken (Pools, Schwimmteiche, etc.)

In den letzten Tagen wurden vermehrt Wasserbecken, Pools, Schwimmteiche, Biotope, etc. über die Ortswasserleitung befüllt, ohne die Gemeinde davon zu verständigen. 

Daher wird nochmals darauf hingewiesen, dass zwingend, zeitgerecht VOR Beginn der Befüllung der Wasserbecken mit der Gemeinde Ebersdorf das Einvernehmen herzustellen ist!

Wenn zu viele Wasserbecken gleichzeitig über die Wasserversorgungsanlage befüllt werden, kann es zu einem Wasser-Engpass kommen. 

 

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Befüllung von Wasserbecken bei der Abwasserabrechnung keine Berücksichtigung findet, wenn nicht VOR Beginn der Befüllung mit der Gemeinde das Einvernehmen hergestellt wurde.

 

TERMINVEREINBARUNGEN für die Befüllung von Wasserbecken:

 

Wassermeister Alexander Hörzer:  0664/4243565‬ , 03333/2341-5

Gemeindeamt Ebersdorf:                03333/2341, E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at 

 

Mit der Befüllung der Wasserbecken darf erst nach Terminfreigabe durch die Gemeinde Ebersdorf begonnen werden!

 
Mehrkosten, die durch Wasserentnahmen ohne Terminfreigabe entstehen, werden an den Verursacher weiterverrechnet.  
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Wasserbecken gleichzeitig befüllt werden können. 

 

Für die Gemeinde Ebersdorf
Bgm. Gerald Maier
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Rücktritt Bürgermeister Gerald Maier

Rücktritt Bürgermeister Gerald Maier

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Ebersdorf!

Es ist für mich die richtige Zeit das Amt des Bürgermeisters abzugeben. Am 30.6.2023 trete ich zurück!

Ich scheide aus der Funktion nicht aus, weil mir das Amt des Bürgermeisters mehr keine Freude bereitet oder zu schwer ist. Nachdem ich jedoch bereits 33 Jahre als Bürgermeister tätig bin, habe ich mich schon vor längerer Zeit entschieden bei der Gemeinderatswahl 2025 nicht mehr zu kandidieren. Auch hat sich meine persönliche Lebenssituation in den letzten beiden Jahren sehr stark gewandelt. Es ist mir wichtig in Zukunft mehr Zeit meiner Familie widmen zu können.  

Als Leiter des Gemeindeamtes Ebersdorf werde ich noch bis zur Übergabe an eine neue Amtsleitung tätig bleiben.

 

Ich habe Gemeindekassier Dietmar Lang als neuen Bürgermeister unserer Gemeinde vorgeschlagen. Die ÖVP-Gemeinderats-Fraktion hat Dietmar Lang am 4. Mai 2023 einstimmig als neuen Bürgermeisterkandidaten nominiert. 

Dietmar Lang hat bereits große Erfahrung in der Gemeindepolitik. Er ist seit 2005 Mitglied des Gemeinderates. Seit 2015 ist er Fraktionsführer im Gemeinderat und seit 2020 Gemeindekassier. Darüber hinaus ist er seit 2014 Ortsparteiobmann der ÖVP-Ebersdorf. 

 

Gemeinderat Wolfgang Höfler wurde einstimmig als neuer Gemeindekassier nominiert. Er ist schon jetzt Fraktionsführer-Stellvertreter und bereits seit 2010 Gemeinderat. 

Maria Kröpfl wird auch weiterhin als Vize-Bürgermeisterin tätig sein. 

Die Wahl des neuen Bürgermeisters und des neuen Gemeindekassiers wird voraussichtlich am 1. Juli 2023 erfolgen. 

 

Am 15. April 1990, im Alter von 28 Jahren, wurde ich zum 1. Mal zum Bürgermeister gewählt. Sechsmal wurde ich wiedergewählt. Es ist eine wunderschöne und zugleich auch eine sehr herausfordernde Zeit gewesen. Gemeinsam – Bevölkerung, Gemeindevertretung und mit Unterstützung des Landes - konnten wir in dieser Zeit viele Vorhaben und Projekte umsetzen. Natürlich ist auch manches nicht so gelungen, wie erhofft. In diesen über drei Jahrzehnten gab es einen großen Strukturwandel in unserer Gesellschaft und der Wirtschaft, der auch vor unserer Gemeinde nicht Halt gemacht hat. Wir haben versucht die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und die Weichen für eine gute Entwicklung in der Zukunft zu stellen.

Ein herzliches und aufrichtiges DANKE an alle Menschen, die mir in diesen vielen Jahren immer mit Rat und Tat zu Seite gestanden sind und für die große Hilfe und Unterstützung, die ich in dieser Zeit erfahren durfte!

Ich ersuche um Verständnis für meine Entscheidung das Amt des Bürgermeisters innerhalb der Funktionsperiode abzugeben. Gleichzeitig bitte ich um Unterstützung für meinen Nachfolger und den neuen Gemeindekassier, sowie die gesamte Gemeindevertretung.

Liebe Grüße

Gerald Maier

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Volksschule Ebersdorf - Ferienbetreuung 2023 findet statt!

Volksschule Ebersdorf - Ferienbetreuung 2023 findet statt!

In der Volksschule Ebersdorf wurde eine Erhebung durchgeführt ob in den ersten vier Wochen in den Sommerferien 2023 eine Ferienbetreuung gewünscht wird.

Die Anmeldungen der Eltern der Volksschulkinder haben ergeben, dass alle vier Wochen eine Betreuung notwendig ist und daher auch durchgeführt wird.

  • Betreuungszeiten: Montag bis Freitag, 7.00 bis 13.00 Uhr
  • Die Betreuung erfolgt über das Hilfswerk Steiermark und wird von Dipl. ElementarpädagogInnen, Dipl. PädagogInnen, Dipl. FreizeitpädagogInnen und / oder KinderbetreuerInnen durchgeführt.         
  • Elterntarif pro Woche: € 36,--
  • Sollte ein Mittagessen benötigt werden, wird dieses gesondert verrechnet (€ 4,50 pro Essen).

Sollte Ihr Kind die Volksschule Ebersdorf besuchen und Sie eine Betreuung brauchen (und Sie noch keine Anmeldung abgegeben haben) - Nachanmeldungen sind bis Ende Mai 2023 möglich.

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Anmeldungen im Gemeindeamt Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
 
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Gemeindezeitung 1/2023

Gemeindezeitung 1/2023

Die Gemeindezeitung 1/2023 ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Ebersdorf verfügbar.

Link zur Gemeindezeitung: Ebersdorfer Nachrichten 1-2023 

 

 

 

Inhalt

2  Vorwort des Bürgermeisters, Impressum
3  Bargeldlos erzählen im Gemeindeamt, Neuer Kipper, Ermäßigte Mietpreise
4-5  öFIBER Glasfaserprojekt
6  Befüllung Wasserbecken, Entfernung von Ästen udgl. bei Gehsteigen
7  Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsabgabe
8-9  Jugendförderungen, Brauchtumsfeuer
10-11  Grün- & Strauchschnitt Übernahmestelle
12  Bioabfall richtig entsorgen, Verpackungssammlung
13  Biomüll richtig sammeln
14  Ökoförderungen
15  Schiclub Spendenübergabe Sozialfond
16  Energieberatung, Green Shop
17  "Natur im Garten" mit Karl Ploberger, Genuss-Radeln
18-19  Naturgartentipp, Expertentipp
20-21  Pflanzenmarkt, Eva Maria Marold, Maibaumstellen
22  Italienischer Abend, Queen Tribute Konzert m. Nina B.
23  Zwergerltreffen, Exkursion Mülldeponie, Veranstaltungskalender
24-25  Kindergarten, Nachmittagsbetreuung VS Ebersdorf
26-27  Volksschule Ebersdorf
28-29  Feuerwehr, Preisschnapsen der ÖVP Ebersdorf
30-31  Trachtenkapelle Ebersdorf
32-33  Kinderfasching, Silvesterlauf, Maturantinnen
34-36  Gratualtionen, Todesfälle, Storchen-News, Hochzeit

 

 

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SeniorInnenurlaubsaktion 2023

SeniorInnenurlaubsaktion 2023

In diesem Jahr wird wieder wie in den vergangenen Jahren die Seniorenurlaubsaktion durchgeführt.
Für die Seniorenurlaubsaktion 2023 wurde vom Land Steiermak folgender Turnus zur Verfügung gestellt:

1. Turnus: 18. April - 25. April 2023, Gasthof „Alte Post“
8541 Schwanberg, Hauptplatz 20.

An dieser Aktion können Männer und Frauen teilnehmen, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, und deren Gesamteinkommen den monatlichen Betrag
von € 1.371,-- für eine Einzelperson
und € 2.057,-- für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, nicht übersteigt
.

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter (13. und 14. Gehalt) bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommen ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.
 
Als anrechenbares Einkommen gilt:
1) Einkünfte aus einer oderer mehreren Pen-sionen oder Renten inkl. Ausgleichszulage,
2) Unterhalt
3) Leistungen aus der Sozialhilfe oder bedarfsorientierte Mindestsicherung
4) Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss
5) Pacht- oder Mieteinnahmen
6) sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben)
7) für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für eingeringeres vorgelegt wird.
 
Als Einkommen gelten insbesondere nicht:
1) Pflegegeld
2) Diätzuschüsse
3) Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge
4) Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegeeltern) des Landes Steiermark
5) Wohnunterstüztung
 
Die Gemeinde Ebersdorf ersucht alle Seniorin-nen und Senioren die an der Aktion teilnehmen wollen, sich bis spätestens Montag, 27. März 2023, im Gemeindeamt Ebersdorf anzumelden. Antragsformulare liegen im Gemeindeamt Ebersdorf auf. Bitte Einkommensnachweise mitbringen. Die An- und Abreise wird von der Bezirkshauptmannschaft organisiert und erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Für die Anreise zur Einstiegsstelle oder zu den auf der Strecke liegenden Zustiegsstellen hat der/die Urlaubsteilnehmer/in selbst zu sorgen.
Die Auswahl der Teilnehmer bleibt dem Sozialhilfeverband Hartberg überlassen. Die SeniorInnenaktion, ist wie in den Vorjahren, für die Teilnehmer KOSTENLOS. Vorraussetzung für die Teilnahme von Selbstzahlern ist, dass noch Freie Plätze hinsichtlich der Unterkunft bzw. der Beförderung vorhanden sind.
 
 
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Schiclub Ebersdorfer - Spendenübergabe an den Sozialfond

Schiclub Ebersdorfer - Spendenübergabe an den Sozialfond

Der Schiclub Ebersdorf übergab am 16. März 2023 an den Sozialfond Ebersdorf einen Spendenscheck in der Höhe von € 300,-.

Am Faschingsdienstag lud der Schiclub Ebersdorf am Parkplatz des Nah&Frisch zu einem lustigen Nachmittag ein. Viele Gäste kamen, tanzten und stärkten sich bei regionalen Köstlichkeiten.Die Mitglieder des Schiclubs unterstützen mit einer Spende von € 300,- den Sozialfond Ebersdorf und bedanken sich bei  allen BesucherInnen für den gelungenen Nachmittag.

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Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig

Brauchtumsfeuer: Bisherige Verordnung bleibt bis auf Weiteres gültig

Keine Neuregelung für Osterfeuer 2023.

Pressemitteilung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Im Jänner diesen Jahres wurde eine Novelle der Brauchtumsfeuerverordnung in den Begutachtungsprozess gebracht. Dieser ist nun abgeschlossen. Im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen wurden rechtliche Fragen aufgeworfen, die eine tiefergehende Prüfung notwendig machen. Die bisher gültige Verordnung, die Osterfeuer, Sonnwendfeuer sowie Feuer im Rahmen regionaler Bräuche regelt, bleibt damit bis auf weiteres (und somit auch für Ostern 2023) aufrecht.

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Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz

Zweitwohnsitz & Wohnungsleerstandsgesetz

Das Land Steiermark hat ein Gesetz beschlossen, wonach die Gemeinden ermächtigt werden, eine Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe einzuheben. 

 

Damit sollen die Infrastrukturkosten der Gemeinde auch von den Eigentümern von leerstehenden oder mit Nebenwohnsitz bewohnten Wohnungen und Häusern abgegolten werden. Hinsichtlich der Zweitwohnsitzabgabe ist bei der Festlegung des Abgabensatzes in der Verordnung auf den (durchschnittlichen) Verkehrswert der Liegenschaften in der Gemeinde und auf die finanziellen Belastungen der Gemeinde durch Zweitwohnsitze Bedacht zu nehmen; hinsichtlich der Wohnungsleerstandsabgabe ist nur der (durchschnittliche) Verkehrswert als Parameter für den Abgabensatz heranzuziehen. 

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Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf

Bargeldlos bezahlen - ab sofort auch im Gemeindeamt Ebersdorf
Seit Anfang März gibt es im Gemeindeamt Ebersdorf ein Kartenterminal.
Ab sofort ist es auch möglich, Zahlungen im Gemeindeamt Ebersdorf mit Bankomat- oder Kreditkarte vorzunehmen. 

Bargeldlos bezahlen wird immer häufiger genutzt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben. Das ist ein weiterer Service, welcher den BewohnerInnen der Gemeinde Ebersdorf angeboten wird. 

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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