Diese Seite drucken
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn

Steiermärkische Landtagswahl 2019

Steiermärkische Landtagswahl 2019
Die Gemeinde Ebersdorf hat die wichtigsten Informationen für die Wählerinnen und Wähler zur Landtagswahl am 24. November 2019 zusammengestellt.
 
Wahlberechtigt sind alle Landesbürger (österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, jeweils am Stichtag in der Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Auslandsösterreicher und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
 

Wahlzeiten und Wahllokale in Ebersdorf: 

 
 
Vorzeitige Stimmabgabe  Freitag 15. November 2019  17.00 - 19.00 Uhr  Gemeindezentrum Ebersdorf; 8273 Ebersdorf 222  
Wahltag  Sonntag, 24. November 2019  07.00 - 13.00 Uhr  Gemeindezentrum Ebersdorf; 8273 Ebersdorf 222  
 
 
Die vorgezogene Stimmabgabe ist am 9. Tag vor dem Wahltag, also am Freitag, dem 15. November 2019, in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr im Wahllokal Gemeindezentrum Ebersdorf,  möglich. Für die Teilnahme an der vorgezogenen Stimmabgabe wird keine Wahlkarte benötigt. Sollten Sie bereits eine Wahlkarte beantragt haben, ist eine Stimmabgabe nur am Wahltag oder mittels Briefwahl möglich. 
 
Wahlkarten:
Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind ab dem Tag der Wahlausschreibung bis spätestens 20. November 2019 schriftlich oder bis spätestens 22. November 2019, 12:00 Uhr, mündlich bei der Gemeinde von der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, zu stellen. Beim mündlich gestellten Antrag ist die Identität, sofern der Antragsteller nicht amtsbekannt ist, durch ein Dokument glaubhaft zu machen. Beim schriftlich gestellten Antrag, kann die Identität auch auf andere Weise, insbesondere durch Angabe der Passnummer, durch Vorlage der Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde glaubhaft gemacht werden, sofern der Antrag im Fall einer elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Für weitere Informationen oder Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt Ebersdorf unter 03333/2341 gerne zur Verfügung.

© 2022 Gemeinde Ebersdorf | Cookies | Datenschutz