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Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.

Störender Lärm durch Rasenmähen, etc.

Rasenmäher, Heckenscheren und dgl. mit Verbrennungsmotoren sollen in Wohngebieten sowie im übrigen Bau- land in der Nähe von Wohngebäuden in der Zeit von 12 bis 14 Uhr und von 20 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht be- nützt werden.

Dies gilt auch für Geräte, die elektrisch betrieben werden und bei deren Ver- wendung störender Lärm entsteht. (z.B.: Winkelschleifer, Bohrhämmer usw.)

In Wohngebieten sowie im übrigen Bauland in der Nähe von Wohngebäu-

den sollen Maschinen, Geräte wie Ket- ten- und Kreissägen, die im Freien stö- renden Lärm erregen, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr betrieben werden, soweit es sich nicht um die Ausübung eines Gewerbes handelt.

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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