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29.11.2023 - Infoabend „Vergesslichkeit - oder doch schon mehr?“

29.11.2023 -  Infoabend „Vergesslichkeit - oder doch schon mehr?“

Ist das eine Frage, die auch Sie beschäftigt? Egal ob Sie einfach Interesse am Thema haben, An- oder Zugehöriger sind oder vielleicht selbst Betroffener: im Rahmen der Infoabende geben wir vielfältige Tipps und vermitteln gut verständlich medizinische Grundkenntnisse. Basierend auf den Erfahrungen unserer Tätigkeit im Demenzbereich geben wir Einblicke in die Bedürfnisse der Betroffenen, erklären das manchmal auffällige Verhalten und sprechen über die Symptome dieser Krankheit. 

Denn Wissen rund um dieses Thema macht es möglich, neue Wege in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Demenz zu gehen und lässt auch neue Bilder dazu entstehen. 

Im Anschluss an den jeweiligen Kurzvortrag stehen wir für Ihre Fragen zur Verfügung und freuen uns auf einen offenen Austausch. 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Es ist auch keine Anmeldung erforderlich. 

 

Termin: Mittwoch, 29.11.2023, um 18:00 Uhr 

Ort: Gemeindeamt Ebersdorf 
8273 Ebersdorf 222 

Wir freuen uns auf Sie!  
Ihr Projektteam „Leben mit Demenz“ 
03332 / 66 0 66 – 15, LebenmitDemenz@sdhf.at 

Link zur Homeopage: Soziale Dienste Hartberg-Fürstenfeld

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Öffentliche Bücherei wird zu Offenem Bücherschrank

Öffentliche Bücherei wird zu Offenem Bücherschrank

Die Öffentliche Bücherei wird verkleinert und in einen Offenen Bücherschrank umgewandelt. 

Nachdem die öffentliche Bücherei im Gemeindeamt immer weniger frequentiert wurde hat der Gemeinderat beschlossen, die Öffentliche Bücherei in einen Offenen Bücherschrank umzuwandeln. 

Ausgewählte Bücher, die bisher im Dachgeschoß gefanden können nunmehr im Foyer des Gemeindeamtes auf unkomplizierte Weise ausgeliehen und wieder zurückgebracht werden. Es ist nicht mehr notwendig einen Büchereiausweis zu beantragen oder die Bücher in Listen einzutragen. 

Das Ausborgen der Bücher aus dem Bücherschrank ist außerdem kostenlos. Es sind weitere Offene Bücherschränke für Erwachsenen- und Kinderbücher in Planung.

Die Räumlichkeiten der bisherigen Bücherei werden umgebaut und werden in Zukunft als Büroräume dienen. Es ist auch ein Besprechungsraum geplant. 

Dieser wird neben dem allgemeinen Gemeindebetrieb auch allen Vereinen ohne Vereinslokal für Besprechungen zur Verfügung stehen. 

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Bild des Monats November 2023

Bild des Monats November 2023

Angelika Grübl

geboren 1949 in Graz; Kindheit und Jugend im Stubenberg am See, Ausbildung zur Lehrerin. Unterrichtete an VS (Hofkirchen) und HS (HSI Pöllau, Fächer: Deutsch, Englisch, Bildnerische Erziehung).

"Aus den vielfältigen und sich stets wandelndern Formen und Bildern des Lebens entsteht der Impuls, zeichnend und malend zu gestalten. Künstlerische Gestaltung = Ausdruck der Liebe zum Lebendigen, zum Dasein"

 

„Over fields and meadows“

Pastellmalerei, gerahmt 30 x 40 cm 

signiert: AG

 

Preis auf Anfrage

Kontakt/Auftragsarbeiten

Angelika Grübl

Tel.: 0664/1620560

  

Malwerkstatt/Kulturreferat

Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

 

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Ausschreibung - Leitung innerer Dienst (m/w/d)

Ausschreibung - Leitung innerer Dienst (m/w/d)
Die Gemeinde Ebersdorf sucht eine Führungskraft (m/w/d) zur Leitung des inneren Dienstes mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (Vollzeit). 
In weiterer Folge ist die Bestellung zur Amtsleitung vorgesehen.
 
AUFGABENBEREICH:
  • Organisatorische Leitung des inneren Dienstes und Führung der Gemeindeverwaltung
  • Bearbeitung von rechtlichen Angelegenheiten
  • Verwaltungstätigkeiten der wirtschaftlichen Gemeinde-Betrieben 
  • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten 
  • Projektmanagement und Personalführung
  • Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen inkl. Protokollführung
  • Ansprechperson für Gemeindeorgane, Bedienstete und Bevölkerung
  • Vertretung des Bürgermeisters in Verwaltungsangelegenheiten
 

ANFORDERUNGSPROFIL:

  • Mindestanforderung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren Schule - vorzugsweise betriebswirtschaftliche Ausbildung 
  • Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung wünschenswert
  • Selbstständige, genaue, und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Kompetenz in der Führung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern (Erfahrung von Vorteil)
  • Teamfähigkeit, Flexibilität, gute Kommunikations- und schriftliche Ausdrucksfähigkeit 
  • Bereitschaft zur fachspezifischen Aus- und Weiterbildung sowie Ablegung der erforderlichen Dienstprüfungen
  • Sehr gute EDV- und MS-Office-Kenntnisse
  • Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft, Führerschein Klasse B

 

DIENSTBEGINN:  

Ehestmöglichen Dienstantritt

 

ANSTELLUNG: 
  • 40 Wochenstunden (Vollzeit)
  • Die Anstellung erfolgt nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbediensteten-gesetz 1962 idgF und unter Berücksichtigung des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2004 idgF. 
  • Dienstverhältnis wird vorerst auf 1 Jahr befristet abgeschlossen. In weiterer Folge ist ein unbefristetes Dienstverhältnis vorgesehen. 
  • Die Bezahlung erfolgt nach dem Entlohnungsschema für Angestellte - Entlohnungsgruppe b. 
  • Eine höhere Entlohnung je nach Qualifikation, Berufserfahrung bzw. Leistung ist möglich.
 

BEWERBUNGEN:

Die Bewerber/innen werden eingeladen, die Bewerbung schriftlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars und Beilage eines handschriftlichen Lebenslaufes, von Schul- und sonstigen Ausbildungs- und Lehrnachweisen, von Dienstzeugnissen und einer Kopie des Führerscheines bis längstens 20. November 2023 an die Gemeinde Ebersdorf zu senden (Post oder E-Mail gde@ebersdorf.gv.at) oder persönlich abzugeben.

Das Bewerbungsformular steht auf unserer Homepage www.ebersdorf.eu zur Verfügung.

Für nähere Informationen stehen wir im Gemeindeamt gerne zur Verfügung. 

Gem. §37ff DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet und nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses vernichtet. Die Vertraulichkeit aller Bewerbungen wird garantiert.

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Für die Gemeinde Ebersdorf:

Bgm Dietmar Lang

 

 

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Zwergerltreffen entfällt im Oktober und November

Zwergerltreffen entfällt im Oktober und November

Heuer findet kein Zwergerltreffen mehr statt.

Ab Jänner startet das Zwergerltreffen wieder neu und. findet dann jeden 4. Mittwoch im Monat ab 15 Uhr im Gemeindezentrum Ebersdorf statt.

Termine 2024:
Mittwoch, 24. Jänner 2024 - Faschingsfeier
Mittwoch, 28. Februar 2024
Mittwoch, 27. März 2024

 

Kontakt und Info:
Jacqueline Mohl 0676/90 61 567
Steffi Hofer 0660/544 95 66

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Baubeginn Glasfaserausbau - Steinfeld, Ebersdorfberg, Wagenbach

Baubeginn Glasfaserausbau - Steinfeld, Ebersdorfberg, Wagenbach

Am Montag, 2. Oktober 2023 beginnt die Baufirma Gebrüder Haider im Auftrag der ÖGIG mit den Grabungsarbeiten für den Glasfaserausbau.

 

Mit dem Bau wird im Bereich der Kreuzung L 412 - Steinfeld begonnen. Die Arbeiten werden von der Landesstraße in Richtung Ebersdorfberg bis zum Haus Ebersdorfberg 180 (Erlacher) ausgeführt.

Noch im Oktober / November 2023 soll mit den Bauarbeiten im Bereich Wagenbach begonnen werden.

 

Da Bauarbeiten vielfach im Bankettbereich der Gemeindestraßen erfolgen, ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.

Für die betroffenen Gemeindestraßen werden während der Bauarbeiten Geschwindigkeitsbeschränkungen und einseitige Sperren (Straßenverengungen) verordnet.

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Fulminante Queen Tribute Konzerte mit Nina Bernsteiner & Band

Fulminante Queen Tribute Konzerte mit Nina Bernsteiner & Band

22. und 23. September 2023 im GemeindeKULTURzentrum Ebersdorf

  
Es gibt keine Superlative die dieses Ereignis beschreiben könnten.
 
Nina und ihre Band rissen das Publikum ab der ersten gespielten Note mit und begeisterten in jeder Phase. Diese Frau voller Power, mit einer Bühnenpräsenz die seinesgleichen sucht, begleitet von 5 TopMusikern, ach was sag ich, jeder Einzelne ein Vollblutmusiker und Koryphäen auf ihrem Gebiet lieferten gelinde gesagt einfach ab.
 
Hingebungsvoll, temperamentvoll, volle Fahrt voraus, so gingen diese Konzerte über die Bühne und Bohemian Rapsody so zu interpretieren ist grenzgenial.....
Wie gesagt mit Superlativen einfach nicht zu beschreiben.
 
Es gehört schon eine große Portion Mut dazu ein Tribute von Queen zu singen, aber eines ist gewiss, Queen hätten gestern sicherlich eine Freude gehabt ihre Songs so perfekt interpretiert zu hören...
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Bild des Monats September 2023

Bild des Monats September 2023

Joszef Katona

Geboren am 1. Juni 1948 in Tatabanya bei Budapest.

Geschieden, 1 Sohn
Wohnhaft seit 2019 in Ebersdorf 
 
Hobbymaler seit Anfang 1977,
Bleistiftzeichnungen, Öl- und Acryltechniken

 

Erinnerungen an frühere Zeiten in Westungarn

Bleistiftzeichnung, 50 x 40 cm, gerahmt

signiert: J. Katona, 1992, Szolnok (Ostungarn)

 

Malwerkstatt/Kulturreferat

Gemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222

 

 

 

 

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Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes kann zwischen 07. August 2023 und 31. Oktober 2023 online beantragt werden.

 

Das Onlineformular zum Wohn- und Heizkostenzuschuss steht am Sozialserver unter www.soziales.steiermark.at zur Verfügung. Personen ohne Internetzugang können sich an die Servicestelle der Gemeinde wenden.

 

Bitte beachten Sie:

Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des

Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, bitten wir um direkte Kontaktaufnahme. Diese Fälle müssen gesondert bearbeitet werden. Für diese Fälle und für alle weiteren Fragen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss, wenden Sie sich bitte an 0800/800 262 oder heizkostenzuschuss@stmk.gv.at.

 

 

Richtlinie für die Gewährung des Wohn- und Heizkostenzuschusses des Bundes in der Steiermark

 

1. Zweck der Förderung 

Durch diesen einmaligen Zuschuss sollen einkommensschwache Haushalte in der Steiermark

finanziell unterstützt werden.

 

2. Höhe der Förderung 

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig EUR 400,00 pro Haushalt (EUR 300,00 „Wohn- und Heizkostenzuschuss“ und EUR 100 „Weiterer Wohnkostenzuschuss“). Auf die Gewährung des

Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

 

3. Fördernehmer:innen 

Berechtigt für den Bezug des Zuschusses sind alle Haushalte, welche

3.1. in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Sozialunterstützung;

3.2. in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat) die Wohnunterstützung;

3.3. in der Förderperiode 2022/2023 den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark bezogen haben;

3.4. den in Punkt 4. definierten Förderungsvoraussetzungen entsprechen.

 

4. Förderungsvoraussetzungen

4.1. Persönliche Voraussetzungen

Folgende persönliche Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen:

a. Volljährigkeit;

b. Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark seit 01. Jänner 2023.

 

Nicht antrags- bzw. förderungsfähig sind Bewohner:innen von stationären Pflegeeinrichtungen, vollstationären Behinderteneinrichtungen oder vollstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Gefängnisinsass:innen, Obdachlose, Personen in Gewaltschutzeinrichtungen sowie Bezieher:innen der Grundversorgung. 

 

4.2. Einkommensvoraussetzungen 

Für Haushalte darf ein Jahresnettoeinkommen des Jahres 2022 von EUR 30.734,00 nicht überschritten werden.

Das Nettoeinkommen für natürliche Personen ist das Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG 1988 abzüglich der geschuldeten Einkommensteuer sowie der auf die Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 entfallenden Steuer. Ebenso zum Jahresnettoeinkommen sind 

das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Weiterbildungsgeld, das Übergangsgeld nach Altersteilzeit, das Übergangsgeld, die Überbrückungshilfe, der Pensionsvorschuss, das Altersteilzeitgeld, das Bildungsteilzeitgeld, das Umschulungsgeld, die Teilpension (erweiterte Altersteilzeit), die Gründungsbeihilfe, die Beihilfe zu den Kursnebenkosten, die Kombilohnbeihilfe, Fachkräftestipendium, die allgemeine Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld zu zählen.

 

5. Auszahlung und Abwicklung 

5.1 Automatische Auszahlung

Fördernehmer:innen gemäß 3.1, 3.2 sowie 3.3 bekommen die Förderung automatisch überwiesen; eine Antragstellung ist nicht erforderlich;

 

5.2 Antragstellung mittels Online-Formulars 

Die Förderung an Fördernehmer:innen gemäß 3.4 erfolgt nach Antragstellung mittels dem Online- Formular des Landes Steiermark. 

 

6. Rückzahlungsverpflichtung

Fallen die Förderungsvoraussetzungen weg, ist der Wohn- und Heizkostenzuschuss zurückzubezahlen.

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Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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