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Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung Abfallrecht Auflage Kompostieranlage, Peheim Stefan, Wagenbach

Kundmachung der öffentlichen Auflage eines Genehmigungsantrages

 

Ggst: Lt. Verteiler, Kompostieranlage, Peheim Stefan, KG 64154 Wagenbach, Genehmigungsverfahren, Anpassung an den Stand der Technik Antrag vom 14.08.2023, Auflage

 

 

In folgender Angelegenheit erfolgt die Auflage gemäß § 50 (2) Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 66/2023: 

Die planergy GmbH, 8042 Graz, Savenauweg beantragt im Namen und Auftrag von Herrn Stefan Peheim, 8273 Ebersdorf, Wagenbach 16 die Erteilung einer abfallrechtlichen Genehmigung für die Anpassung an den Stand der Technik der Kompostieranlage mit einer Gesamtübernahmemenge von 3.500 t/a am Standort Gst.Nr. 180/3, 182/1, 183/1, KG 64154 Wagenbach. 

Dieser Antrag ist gemäß § 37 Abs. 3 Z 3 und 5 AWG 2002 im vereinfachten abfallrechtlichen Verfahren abzuhandeln. 

Gemäß § 50 (4) haben Parteistellung im vereinfachten Verfahren: 
- der/die Antragsteller:in 
- derjenige, der zu einer Duldung verpflichtet werden soll 
- das Arbeitsinspektorat gemäß dem Arbeitsinspektionsgesetz 1993 
- das wasserwirtschaftliche Planungsorgan in Wahrnehmung seiner Aufgaben 
- der Umweltanwalt mit dem Recht, die Einhaltung von naturschutzrechtlichen Vorschriften und hinsichtlich der Verfahren gemäß § 37 Abs. 3 Z 2 bis 4 die Wahrung der öffentlichen Interessen gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 im Verfahren geltend zu machen 

Die Behörde hat Anträge nach Maßgabe eines vereinfachten Verfahrens für vier Wochen aufzulegen. 

Nachbarn im Sinne § 50 Abs. 2 AWG 2002 haben die Möglichkeit innerhalb der 4-Wochen-Auflagefrist in das Projekt Einsicht zu nehmen und sich zu den geplanten Maßnahmen innerhalb der 4-Wochen-Frist schriftlich zu äußern. Die behörde hat auf eingelangten Äußerungen Bedacht zu nehmen (siehe § 50 Abs. 2 AWG 2002).

Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist in der Abteilung 13, Stempfergasse 7, 8010 Graz, Servicestelle im Erdgeschoss sowie bei der Standortgemeinde Ebersdorf, 8273 Ebersdorf 222, zur Einsicht auf. 

Planeinsicht kann bei der Abteilung 13 derzeit nur nach Voranmeldung erteilt werden (Telefonnummer zur Anmeldung: 0316 877 DW 3831 oder DW 3182). 

Die Auflagefrist beginnt mit 11.01.2024 für die Dauer von 4 Wochen. 

Rechtsgrundlagen: § 50 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 – AWG 2002, i.d.g.F. 

Für den Landeshauptmann 
Die Abteilungsleiterin-Stellvertreterin i.V. 
Sabine Semmelrock 

 

Kundmachung Kompostieranlage Peheim Stefan Wagenbach

Kontakt

Gemeinde Ebersdorf
8273 Ebersdorf 222
T: +43 3333 / 2341-0
Fax +43 3333 / 2341-4
E-Mail: gde@ebersdorf.gv.at

Amtsstunden

Gemeindeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsverband

Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr u. 13.30 bis 18.00 Uhr

Bürgermeister: gegen Voranmeldung

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